Erfolgreich vermietet: Traumrenovierte 3-Zimmer Wohnung in Naschmarktnähe!

1060 Wien, Linke Wienzeile

Beschreibung

Im Hochparterre eines wundervollen Gründerzeithauses befindet sich diese sehr gemütliche und 2015 wirklich schön renovierte Wohnung.

Die Räume bestechen allesamt durch ihre Großzügigkeit und Helligkeit. Wohn- und Esszimmer sind zur Linken Wienzeile ausgerichtet. Das Schlafzimmer verspricht durch die hofseitige Lage geruhsame Nächte.

Im Badezimmer, das durch ein Fenster wunderbares Tageslicht spendet, befindet sich neben einer Dusche und dem WC auch eine kleine Waschmaschine.

Die im Industrial-Style angelegte offene Küche ist mit allen wichtigen Geräten ausgestattet.

Durch die unmittelbare Nähe zum berühmten Wiener Naschmarkt sowie zur Gumpendorferstraße, bleiben keine gastronomischen Wünsche offen! Hier finden Sie in Gehdistanz zahlreiche Restaurants, Lokale, die beliebten alten Wiener Kaffeehäuser sowie diverse Einkaufsmöglichkeiten. 

Wenn sie den klassischen Altbauflair mit hohen Räumen und wunderschönem Fischgrätparkett schätzen, werden Sie sich in diese Wohnung verlieben!

Rufen Sie mich gleich an.

Am 1. Mai 2020 ist die COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) in Kraft getreten.

Seit diesem Tag können auch wieder Immobilienunternehmen ihre Leistungen sowohl in ihren Betriebsstätten als auch außerhalb davon (also insbesondere auch am Ort der Immobilie, wie etwa im Rahmen von Besichtigungen) in vollem Umfang erbringen.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen und die Berufsausübung haben sich vor dem Hintergrund von mittlerweile bereits fünf Novellen der COVID-19-LV im Laufe der Zeit weitere Erleichterungen ergeben.

Nach wie vor ist auf die Wahrung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, zu achten. Die Verpflichtung zur Verwendung von mechanischen Schutzvorrichtungen, die den Mund- und Nasenbereich abdecken, besteht seit 15. Juni 2020 durch die fünfte Novelle grundsätzlich nicht mehr. Die „10m² pro Kunde-Regel“ für Betriebsstätten gilt bereits seit 30. Mai 2020 nicht mehr.

Wünschen Sie, dass ein Mitarbeiter eine MNS-Maske trägt, dann geben Sie ihm das vor der Besichtigung bekannt bitte. Sehr gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach.

Ulrike List / Geschäftsführung

(Aktueller Stand: WKO-Information vom 16.6.2020)

 

Energieausweis

  • HWB D, 150 kWh/m2a
  • fGEE 2,32
  • gültig bis 26.02.2023

Ausstattung

  • Fliesen
  • Parkett
  • Bad mit Fenster
  • Bad mit WC
  • Dusche

Lageplan