Erfolgreich verkauft: Lichtdurchflutete Altbauwohnung im Stadtzentrum Badens

2500 Baden, Strasserngasse

Beschreibung

Diese bezaubernde Eigentumswohnung befindet sich in einem schönen Wohnbau mit insgesamt 6 Wohneinheiten, im Zentrum von Baden. Wohnung und Haus wurden im Jahr 2016 grundsaniert.

 

Öffnet man die Eingangstüre und betritt die Altbauwohnung, gelangt man direkt in den großen offenen Wohnbereich. Highlights dieses Raumes sind die großen Fenster, die hohe Decke, die offene Küche und der Balkon. Sowohl der Wohnbereich, als auch das Schlafzimmer sind lichtdurchflutet.

 

Die moderne, offene und top ausgestattete Küche erfüllt alle Wünsche.

 

Im Tageslichtbad befinden sich sowohl eine Badewanne als auch eine Dusche, das WC ist separat.

 

Alle Räume verfügen über eine Fußbodenheizung. Warmwasser und Heizung werden über TECHEM abgerechnet, das sind im Monat 106,20€.

 

Der Wohnung zugehörig sind ein überdachter KFZ Stellplatz und ein Kellerabteil.

 

Die Altbauwohnung besticht durch ihre zentrale Lage. In unmittelbarer Nähe befinden sich Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, verschiedene Arztpraxen und Schulen.

 

Am 1. Mai 2020 ist die COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) in Kraft getreten.

Seit diesem Tag können auch wieder Immobilienunternehmen ihre Leistungen sowohl in ihren Betriebsstätten als auch außerhalb davon (also insbesondere auch am Ort der Immobilie, wie etwa im Rahmen von Besichtigungen) in vollem Umfang erbringen.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen und die Berufsausübung haben sich vor dem Hintergrund von mittlerweile bereits fünf Novellen der COVID-19-LV im Laufe der Zeit weitere Erleichterungen ergeben.

Nach wie vor ist auf die Wahrung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, zu achten. Die Verpflichtung zur Verwendung von mechanischen Schutzvorrichtungen, die den Mund- und Nasenbereich abdecken, besteht seit 15. Juni 2020 durch die fünfte Novelle grundsätzlich nicht mehr. Die „10m² pro Kunde-Regel“ für Betriebsstätten gilt bereits seit 30. Mai 2020 nicht mehr.

Wünschen Sie, dass ein Mitarbeiter eine MNS-Maske trägt, dann geben Sie ihm das vor der Besichtigung bekannt bitte. Sehr gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach.

Ulrike List / Geschäftsführung

(Aktueller Stand: WKO-Information vom 16.6.2020)

Energieausweis

  • HWB B, 35.4 kWh/m2a
  • fGEE A, 0,74
  • gültig bis 19.04.2026

Ausstattung

  • Dielen
  • Gas
  • Fußbodenheizung
  • Südwestbalkon / -terrasse
  • Bad mit Fenster
  • Kabel / Satelliten-TV
  • Carport
  • Abstellraum
  • Außenliegender Sonnenschutz
  • Doppel- / Mehrfachverglasung
  • Kunststofffenster
  • Massiv

Lageplan

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