Erfolgreich vermietet: Großer Garten will gepflegt werden!

2434 Götzendorf an der Leitha, Gregorigasse

Beschreibung

Zur Vermietung kommt dieses nette Haus in Götzendorf!

Inmitten eines großen wunderschönen und uneinsichtigen Gartens liegt dieses Haus.

Durch einen Durchgang gelangt man in den Garten und zum Haupteingang des Hauses.

Ein Schwimmbad ist ebenso vorhanden wie ein nettes Gartenhäuschen für Gartenmöbel, Pölster usw.

Man kann den Garten auch nutzen, um Gemüse anzupflanzen.

Im gesamten Garten gibt es mehrere Wasserausläße, um die Bewässerung gewährleisten zu können.

Man betritt das Haus über ein paar Stufen und befindet sich im zentralen Eingangsbereich.

Rechter Hand befindet sich ein großzügiges und gartenseitig gelegenes Wohnzimmer.

Linker Hand findet man eine Küche. In der Folge erreicht man ein weiteres Wohn- und Schlafzimmer.

Im Dachgeschoß, welches aber nur über eine steile Treppe zu erreichen ist, versteckt sich noch ein weiteres kleines Schlaf- und Wohnzimmer.

Der Keller bietet neben dem Tankraum (Öltank) genügend Stauraum.

 

Ich freue mich auf den Termin mit Ihnen!

Rufen Sie mich gleich an!

Am 1. Mai 2020 ist die COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) in Kraft getreten.

Seit diesem Tag können auch wieder Immobilienunternehmen ihre Leistungen sowohl in ihren Betriebsstätten als auch außerhalb davon (also insbesondere auch am Ort der Immobilie, wie etwa im Rahmen von Besichtigungen) in vollem Umfang erbringen.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen und die Berufsausübung haben sich vor dem Hintergrund von mittlerweile bereits fünf Novellen der COVID-19-LV im Laufe der Zeit weitere Erleichterungen ergeben.

Nach wie vor ist auf die Wahrung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, zu achten. Die Verpflichtung zur Verwendung von mechanischen Schutzvorrichtungen, die den Mund- und Nasenbereich abdecken, besteht seit 15. Juni 2020 durch die fünfte Novelle grundsätzlich nicht mehr. Die „10m² pro Kunde-Regel“ für Betriebsstätten gilt bereits seit 30. Mai 2020 nicht mehr.

Wünschen Sie, dass ein Mitarbeiter eine MNS-Maske trägt, dann geben Sie ihm das vor der Besichtigung bekannt bitte. Sehr gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach.

Ulrike List / Geschäftsführung

(Aktueller Stand: WKO-Information vom 16.6.2020)

 

Lageplan