Erfolgreich vermietet: Schöne Wohnung in absoluter Ruhelage

2500 Baden, Marchetstraße

Beschreibung

Zur Vermietung gelangt diese wunderschöne Wohnung inmitten von Baden, der ehemaligen Sommerresidenz der Habsburger. 

In erstklassiger, städtischer Grünlage, guter Verkehrsanbindung und guter Raumaufteilung können Sie Ihr neues Heim finden!

Die Wohnung teilt sich auf in:
- Vorraum
- Badezimmer mit Dusche
- WC
- 1 Wohnzimmer mit Ausgang auf die Loggia
-  Küche - Voll ausgestattet 
- 1 Schlafzimmer
- herrliche Loggia

Alle Zimmer sind zentral begehbar. Die eigene Küche ist voll ausgestattet und lädt förmlich zum Zubereiten von schmackhaften Speisen ein. Das Wohnzimmer ist angenehm groß und durch die großen Fenster sehr hell!  Die ca 9m² Loggia bietet einen schönen Blick Richtung Nord-Osten - Hier können Sie die Ruhe des Feierabends, besonders an lauen Sommerabenden, genießen. Weiters besteht die Möglichkeit zur Nutzung des großen, gepflegten Gemeinschaftsgartens, welcher zum Entspannen einlädt. Des Weiteren verfügt die Wohnung über ein eigenes geräumiges Kellerabteil, sowie einen Wasch-und Trockenraum mit den entsprechenden Geräten ,die zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen und ein Fahrrad-Kinderwagenabstellraum ist ebenfalls vorhanden.  

 

Für weitere Informationen bzw Besichtigungstermine stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Am 1. Mai 2020 ist die COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) in Kraft getreten.

Seit diesem Tag können auch wieder Immobilienunternehmen ihre Leistungen sowohl in ihren Betriebsstätten als auch außerhalb davon (also insbesondere auch am Ort der Immobilie, wie etwa im Rahmen von Besichtigungen) in vollem Umfang erbringen.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen und die Berufsausübung haben sich vor dem Hintergrund von mittlerweile bereits fünf Novellen der COVID-19-LV im Laufe der Zeit weitere Erleichterungen ergeben.

Nach wie vor ist auf die Wahrung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, zu achten. Die Verpflichtung zur Verwendung von mechanischen Schutzvorrichtungen, die den Mund- und Nasenbereich abdecken, besteht seit 15. Juni 2020 durch die fünfte Novelle grundsätzlich nicht mehr. Die „10m² pro Kunde-Regel“ für Betriebsstätten gilt bereits seit 30. Mai 2020 nicht mehr.

Wünschen Sie, dass ein Mitarbeiter eine MNS-Maske trägt, dann geben Sie ihm das vor der Besichtigung bekannt bitte. Sehr gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach.

Ulrike List / Geschäftsführung

(Aktueller Stand: WKO-Information vom 16.6.2020)

Energieausweis

  • HWB C, 99.54 kWh/m2a
  • gültig bis 21.11.2021

Ausstattung

  • Gas
  • Zentralheizung
  • Einbauküche
  • Nordostbalkon / -terrasse
  • Dusche
  • Toilette
  • Grünblick

Lageplan