Erfolgreich verkauft: Gut aufgeteilte 2-Zimmer Wohnung

1210 Wien , Mengergasse

Beschreibung

Zum Verkauf gelangt diese gut aufgeteilte Eigentumswohnung, welche sich in einem gepflegten Wohnhaus im 21. Wiener Gemeindebezirk befindet. 

Die Wohnung umfasst eine Wohnfläche von ca. 66,61 m² und teilt sich wie folgt auf:

  • Vorraum
  • Küche
  • Badezimmer
  • Separate Toilette
  • Schlafzimmer
  • Wohnzimmer

Öffnet man die Eingangstüre und betritt die Wohnung, gelangt am direkt in das Vorzimmer. Vom Vorzimmer aus sind alle Zimmer zentral begehbar. 
Rechter Hand  befindet sich das geräumige Wohnzimmer. Dieses bietet genügend Platz für ein gemütliches Sofa und einen Essbereich. Begibt man sich nun wieder in das Vorzimmer und geht dieses entlang, befindet sich das Schlafzimmer. Rechts vom Schlafzimmer befindet sich die Küche. Die Küche verfügt über genügend Stauraum und ein Fenster, welches Tageslicht spendet. Des Weiteren hat eine kleiner Esstisch in der Küche Platz. Sowohl das Badezimmer als auch die separate Toilette sind vom Vorzimmer aus begehbar. Das Badezimmer verfügt über eine Badewanne. 

Lage:

Die Wohnung verfügt über eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Einige Bus- und Straßenbahnlinien sind zu Fuß in nur wenigen Gehminuten erreichbar. Die Alte Donau erreicht man innerhalb von 15 Minuten. Des Weiteren befinden sich Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Supermärkte, Apotheken oder Drogerien in der Nähe.


Das Objekt kann nach Terminvereinbarung sehr gerne besichtigt werden. Gerne beantworte ich etwaige Fragen Ihrerseits. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

 

Auszug aus dem Covid 19 und Immobiliendienstleistungen - Update vom 12.12.2021 der WKO:

Am 12. Dezember 2021 ist die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (6. COVID-19-SchuMaV) in Kraft getreten, mit der der österreichweit geltende allgemeine Lockdown beendet wurde. Die neue Rechtslage ist Anlass für ein neuerliches Update zur Einwirkung der Corona-Schutzmaßnahmen auf Immobiliendienstleistungen.

  • Kunden dürfen Kundenbereiche von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen – von bestimmten Betrieben mit Versorgungsfunktion abgesehen – nur betreten, wenn sie über einen 2G-Nachweis verfügen. Dies gilt auch für Immobiliendienstleistungen, wie insbesondere Objektbesichtigungen.
  • Beim Betreten und Befahren des Kundenbereichs gilt für Kunden in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen.

 

Die Gesundheit unserer Kunden und natürlich auch unserer Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität!

Deshalb gilt für Kundentermine in den Büros oder bei Immobilienbesichtigungen die 2G-Regel:

Bitte kommen Sie nicht zu einem Termin, wenn Sie Fieber haben oder sich krank fühlen, gerne vereinbaren wir einen neuen Termin mit Ihnen!

  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist von der Bundesregierung empfohlen!
  • 2m Sicherheitsabstand für alle nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen, also auch im Besonderen bei Besichtigungsterminen!
     

Wir begrüßen Sie sehr herzlich – ohne Ihnen die Hand zu reichen. Gern geben Sie uns Bescheid, ob Sie schriftliche Unterlagen ausgehändigt haben möchten oder ob wir diese einfach per Mail an Sie senden sollen. Wir richten uns gerne nach Ihren Wünschen!

 

Ulrike List / Geschäftsführung

(Aktueller Stand: Covid-19-Maßnahmen der Regierung ab 12.12.2021)

Energieausweis

  • HWB C, 82.9 kWh/m2a
  • fGEE F, 3,45
  • gültig bis 11.03.2024

Ausstattung

  • Einbauküche
  • Etagenheizung
  • Fliesen
  • Gas
  • Getrennte Toiletten
  • Kamin
  • Kunststofffenster
  • Laminat
  • Parkett
  • Personenaufzug
  • Teppichboden

Lageplan